Wir. Versichern. Unternehmen.

ABSICHERUNG DER ARBEITSKRAFT

 

Berufsunfähigskeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert eine Person für den Fall ab, dass sie aufgrund einer Krankheit oder einer Verletzung, etwa nach einem Unfall, ihren erlernten oder den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung werden im Normalfall ausgezahlt, wenn ein Arzt vorhersagt, dass der Versicherte den Beruf für eine Dauer von mindestens 6 Monaten nicht mehr ausüben kann, oder wenn der Versicherte bereits länger als 6 Monate krankgeschrieben ist.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, deren Leistungen erst dann fällig werden, wenn der Betroffene überhaupt nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch Ausübung einer beruflichen Tätigkeit selbst zu verdienen.

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass eine Person überhaupt nicht mehr in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit selbst zu verdienen.

Sie greift also im schlimmsten Fall: wenn der Versicherte aufgrund einer schweren Krankheit oder Verletzung zu 100% invalide ist.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist vor allem für diejenigen interessant, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Frage kommt – entweder, weil die Beiträge zu hoch sind (z.B. Musiker, Dachdecker, Sprengmeister) oder weil die berufliche Tätigkeit zu schwer abzugrenzen wäre (z.B. Hausfrauen, aber auch Studenten und Azubis).

 

 

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung  sichert den Versicherten dagegen ab, dass er eine oder mehrere der (grundlegenden) in der Police genannten Fähigkeiten für die Dauer von mindestens einem Jahr verliert.

Unterschieden wird dabei zwischen den Kardinalsfähigkeiten, bei denen schon der Verlust einer einzigen als Versicherungsfall gilt (z.B. Verlust des Augenlichtes), und den sonstigen Grundfähigkeiten, bei denen die Leistungsauszahlung beim Verlust von mindestens dreien (z.B. Nutzung einer Hand, Nutzung eines Arms, etc…) erfolgt.
Es spielt bei der Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle, ob der Betroffene noch eine berufliche Tätigkeit ausüben kann oder nicht. Die Grundfähigkeitsversicherung kostet im Regelfall mindestens 30 % weniger als eine BU-Versicherung und ist somit eine sinnvolle Variante der wirtschaftlichen Absicherung, falls eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Frage kommt.

 

 

Existenzschutzversicherung

Eine Existenzschutzversicherung sichert die Arbeitskraft der versicherten Person ab, und zwar gänzlich unabhängig von der beruflichen Tätigkeit.

Ihre Leistungen werden ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer schwer erkrankt, einen schweren Unfall erleidet, eine der sog. Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Orientierung etc.) verliert oder pflegebedürftig wird und aus diesem Grund nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Die Leistungsauszahlung aus einer Existenzschutzversicherung erfolgt normalerweise als monatliche Rente und ist nicht davon abhängig, ob die versicherte Person noch zusätzliche Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Vorsorgemaßnahme bezieht.

Die Existenzschutzversicherung ist für all diejenigen interessant, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen des zu hohen Risikos, des unklaren Berufsbildes oder der hohen Kosten (z.B. bei Vorerkrankungen oder riskanter Berufsgruppe) nicht in Frage kommt.

 

 

Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie gilt für Beamte, Richter, Staatsanwälte und Berufssoldaten.

Wenn eine Person mit einem dieser Berufe wegen einer Krankheit oder Verletzung ihren Dienst nicht mehr ausüben kann, dann wird die Dienstunfähigkeit festgestellt, und es erfolgt die Versetzung in den Ruhestand.

Zwar ist auch der Dienstherr, also der Staat oder die Bundeswehr, zur Zahlung von Versorgungsleistungen verpflichtet, aber diese sind oftmals abhängig von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre. Vor allem Dienstanfänger tragen daher ein hohes Risiko. Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung kann helfen, die drohenden Versorgungslücken zu schließen. Lesen Sie dazu mehr unter: www.beamtenberater24.de oder…

 

 

Dread Disease Versicherung

Die Dread Disease Versicherung – auch unter dem deutschen Namen „Schwere Krankheiten Versicherung“ bekannt – ist eine Versicherung gegen bestimmte, (besonders schwere) Krankheiten.

Diese werden vorher genau festgelegt und können sowohl plötzliche Erkrankungen (wie z.B. einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt) als auch Erkrankungen mit einem langsameren Verlauf (Krebs, Multiple Sklerose, AIDS) einschließen.

Nach der entsprechenden Diagnosestellung kann der Versicherte die als Einmalbetrag ausgezahlte Summe nach Belieben nutzen – sei es für besondere Behandlungsmethoden, zur Ablösung von Krediten oder zum Umbau seines Hauses oder Fahrzeugs. Die Auszahlung der Leistungen aus einer Dread Disease Versicherung erfolgt in der Regel unabhängig davon, ob derjenige noch arbeiten kann oder nicht.